Förderung durch SSFV

Gemäß Satzung des SSFV, § 2 Zweck und Aufgaben, Abs. 1 (Förderung des Kinder- und Jugendsports), wird seit dem Jahr 2010 folgendes Förderkonzept umgesetzt:

Leistungssport-Förderung in Meiningen

Förderung für Meininger Vereine, die auf eine erfolgreiche Arbeit im Leistungssport verweisen können. Bedingungen für eine Förderung sind:
1. Leistungssportler (E-, D- bzw. Landeskader oder Landesauswahlkader unter 16 Jahren)
2. Sportler/innen starten für den Meininger Verein
3. Verein ist Mitglied im Sportstättenförderverein

Nachweis der Kader erfolgt über den Landessportbund Thüringen bzw. Fachverbände

• Die Förderung des Leistungssports erfolgt personenbezogen
• Förderzeitraum ist das Kalenderjahr
• Zwei Förderarten (Grundförderung, Maßnahmeförderung)
• Antragstellung für die Grundförderung an den SSFV durch den entsprechenden Verein (bis zum 31.10. des laufenden Kalenderjahres)
Antragsformular beim SSFV erhältlich [135 KB]
• Prüfung der Leistungskader durch den SSFV
• Förderzusage durch Bewilligungsbescheid des SSFV
• Auszahlung der Grundförderung (bis zum 01.12. des laufenden Kalenderjahres)
• Antragstellung der Maßnahmeförderung kann erst nach Prüfung der Kader und Zusage zur Grundförderung beantragt werden (bis zum 31.03. des folgenden Kalenderjahres)

Grundförderung

Hierbei wird dem Verein nach Prüfung und erfolgter Bewilligung, ein für alle Sportler gleicher Sockelbetrag ausgezahlt. Der Sockelbetrag richtet sich nach dem Gesamtvolumen des Fördertopfes und wird vom Vorstand des SSFV jährlich festgelegt.

Maßnahmeförderung

Nach positiver Prüfung des Leistungskader-Status kann der entsprechende Verein für den Sportler zusätzliche Förderungen beantragen. Diese Maßnahmeförderung beinhaltet Zuschüsse für Kosten des Trainings- und Wettkampfbetriebes. Diese können u.a. sein: Ausrüstungsgegenstände, Sportkleidung, Fahrtkosten, Trainingslager, Startgebühren usw.


Allgemeine Informationen

• Vom SSFV wird ein jährlich festgelegter Fördertopf für die Unterstützung des Leistungssports in Meiningen bereitgestellt
• Der Fördertopf wird anteilmäßig aus Sponsorenmitteln und sonstigen Einnahmen des SSFV gefüllt
• Die Höhe des Fördertopfes richtet sich nach den Einnahmen des SSFV und wird jährlich vom Vorstand des SSFV festgelegt
• Die Grundförderung soll mindestens 25% des Förderbetrages ausmachen und wird dann durch die Anzahl der Leistungskader geteilt
• Die Maßnahmeförderung steht jedem Sportler zu gleichen Teilen zu. Wird die Fördersumme eines Sportlers nicht voll ausgeschöpft, so kann diese (evtl. auch leistungsbezogen) für andere Sportler zusätzlich verteilt werden.

Beispiel:

• Gesamter Fördertopf des SSFV = 6.000 €
• 8 Sportler erhalten die Zusage nach Prüfung der Förderfähigkeit
• 2.000 € werden für die Grundförderung bereitgestellt (d.h. 2.000 € bei 8 Sportler ergibt 250 € Grundförderung pro Sportler) --> Durch den Verein erfolgt ein Nachweis der Auszahlung an den betreffenden Sportler (Quittung)
• 4.000 € stehen für die Maßnahmeförderung zur Verfügung (d.h. 4.000 € bei 8 Sportler ergibt 500 € Maßnahmeförderung pro Sportler) --> Verein stellt den Antrag an den SSFV mit Kostenplan. Nach erfolgter Abrechnung mit Formular Verwendungsnachweis und Kopie der Belege erfolgt Auszahlung.
• Bei Nicht-Inanspruchnahme können die Vereine, die höhere Kosten für diesen Sportler haben, einen zusätzlichen Antrag an den SSFV stellen. Der Verein sichert die zweckgebundene Verwendung zu.

Mehr Informationen dazu im Büro des SSFV Telefon: 03693 502272
oder per Mail
mailto:gs@ssfv-meiningen.de